Verhinderungspflege

Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegeperson haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen. Verhinderungspflege wird auch oft als Pflegevertretung oder Urlaubsvertretung bezeichnet. Nach §39 SGB XI ist die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegeversicherung.

Rückrufservice
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.