Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Die medizinische Behandlungspflege wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen rückläufig ist und so dem Klienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.

Leistungen der Behandlungspflege

Nach ärztlicher Anordnung und Genehmigung ihrer Krankenkasse

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Infusionen
  • Inhalation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Stomaversorgung
  • Suprapubischen Katheter
  • Dekubitus Behandlung
  • PEG- Versorgung
  • uvm.
Rückrufservice
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.