Grundpflege

Jeder Mensch kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Wenn der Alltag dadurch beschwerlich wird und man grundlegende Dinge, wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme, nicht mehr allein bewältigen kann, bieten wir Ihnen unsere umfassende Grundpflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen) an. Als ambulanter Pflegedienst kommen wir zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie, um Ihnen das Leben im häuslichen Umfeld zu erleichtern und Sie oder Ihre Angehörigen zu entlasten.

Folgende Tätigkeiten gehören beispielsweise zu der Grundpflege:

  • Duschen & Baden
  • Körperpflege mit Haut – und Haarpflege
  • Betten und Lagerungen
  • An – und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.
  • und weitere Maßnahmen aus dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung

Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Es ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf die Grundpflege.

Rückrufservice
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.